Gewaltprävention

Gewaltprävention im KLSV und seinen Mitgliedsvereinen

Physische Gewalt, Mobbing, Aufnahmerituale sexueller Missbrauch, sexualisierte Sprache etc. sind mögliche Erscheinungsformen von Gewalt im Sport. Der KLSV und seine Mitgliedsvereine tragen für ihre Mitglieder Verantwortung. Der KLSV verurteilt jede Form von Gewalt; unabhängig davon, ob sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art ist.

Das bedeutet, dass der KLSV und seine Mitgliedsvereine geeignete Maßnahmen setzen und Schutzkonzepte anwenden, um Gewalt im Sport zu verhindern. Die Richtlinie ist allen Vereinsmitgliedern zur Kenntnis zu bringen und im Schützenlokal zugänglich zu machen.

Wegschauen ist keine Lösung und schützt nicht vor Vorfällen.

 

Der KLSV und seine Mitgliedsvereine setzen deshalb folgende Maßnahmen um:

I.               Maßnahmen gegen Gewalt im Sport:

·       Die Nominierung von Vertrauenspersonen und Hinweis auf Anlaufstellen für Verdachtsfälle ist bereits umgesetzt.

o   Blg 1 - Vertrauenspersonen

·       Verpflichtung zur Transparenz von Trainings- und Sportsituationen. Als Hilfestellung wird die Checkliste für Schutzkonzepte aufgelegt.

o   Blg 2 – Checkliste/Schutzkonzepte

·       Die Verpflichtungserklärung ist von Trainer/innen, Instruktor/innen, Übungsleiter/innen, Funktionär/innen durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen

o   Blg 3 - Verhaltenskodex

·       Der Verhaltensleitfaden für Trainer/innen und Funktionär/innen soll diesen und den Sportlern die notwendige Sicherheit geben.

o   Blg 4 – Handlungsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

o   Blg 5 - Formblatt – Einwilligung notwendige Hilfestellung im Training

·       Zur Gewährleistung des hohen Sicherheitsstandards wird die Green Card für Trainer/innen, Instruktor/innen/innen, Funktionär/innen in der Jugendarbeit eingeführt.  (Blg 6)

o   E-Learning-Modul SAFE SPORT; https://safesport.at/kontakt/safesport@100prozent-sport.at

o   Strafregisterbescheinigung (Antragsformular - Bestätigung Blg 7)

o   Strafregisterbescheinigung Dokumentationsformular Blg 8, 8a, 8b

o   Einwilligungserklärung DSGVO (Blg 9)

o   Handlungsleitfaden – siehe oben.

 

II.             Der KLSV und seine Mitglieder verpflichten sich:

 ·        keine physische oder psychische Gewalt anzuwenden (insbesondere keine sexuelle Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten und Taten)

·        die persönlichen Grenzen, aber auch das individuelle Empfinden zu Nähe und Distanz zu achten und sich dementsprechend respektvoll zu verhalten

·        die im KLSV und den Vereinen gültigen Regeln im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre, die Kommunikationskultur und das Prinzip der offenen Tür einzuhalten.

 

III.          Vertrauensperson

Athleten/Innen, die von Gewalt im Sport betroffen sind brauchen schnell und unbürokratisch Hilfe. Als aktive Präventionsmaßnahme ist die Einsetzung von Dr. Auprich als Vertrauensperson bereits erfolgt.

IV.           Transparenz von Trainings- und Sportsituationen:

Die Checklisten „Sichere Sportstätten“,Sichere Wettkämpfe und Sportveranstaltung“, „Sichere Trainingslager“ sollten Teil einer Risikoanalyse sein, um das Präventionskonzept umzusetzen.

Nicht selten finden Übergriffe in den Räumlichkeiten von Sport- und Trainingsstätten statt.

Schießsport ist keine Kontaktsportart.

Risikostrukturen im Schießsport betreffen deshalb Siegerehrungen, Wettkämpfe und insbesondere auch Umkleidekabinen, da das Regelwerk der ISSF-Sport- bzw. Schutzkleidung vorschreibt. Umkleidekabinen bzw Umkleidemöglichkeiten müssen geschlechtergetrennt bereitgestellt und auch benützt werden.

Durch das Sichtbarmachen mit Plakaten etc. signalisiert der Verein bzw. der Veranstalter der Öffentlichkeit, dass er sich mit Gewalt im Sport auseinandersetzt.

Es besteht die Möglichkeit für Funktionär:innen sich mit Fachfragen betreffend Kinderschutz an die Organisation DELFI Kärnten (Kinderschutzzentren Kärnten) zu wenden. Die Hotline ist unter der TelNr 05/7006 9999 telefonisch oder kisz.klagenfurt@ktn.kinderfreunde.org erreichbar.

 

Beilagen zur Richtlinie

Blg 1 Anlaufstellen bei Gewalt im Sport 42 KB
Blg 2 Checklisten Schutzkonzept 291 KB
Blg 3 Verhaltenskodex 158 KB
Blg 4a Handlungsleitfaden-zu-PsG-im-Sport 400 KB
Blg 4b Handlungsleitfaden für Trainings 357 KB
Blg 5 Einwilligung zu notwendigen Hilfestellungen im Vereinstraining 71 KB
Blg 6 Green Card Richtlinie 372 KB
Blg 7 Bestätigung Strafregisterbescheinigung 64 KB
Blg 8a Dokumentationsformular StrB.docx 48 KB
Blg 8b Datenschutz_Auskunftserteilung.doc 81 KB
Blg 9 Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten 46 KB
GewaltpräventionsRL 503 KB

Klagenfurt, am 30.05.2026

Für das Präsidium:

Mag. Wolfgang SCHATOR, B.A.

Landesoberschützenmeister